Bedingungen
a) Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate.
b) Es gibt keine hinterhältige Rolloververträge. Sie können nach 12 Monaten jederzeit vom Angebot zurücktreten.
c) Der Preis pro Monat lässt sich mit 1,5% vom Verkaufspreis berechnen.
d) Die mietende Partei haftet während der Mietdauer und dem Transport für Schäden.
e) Sollte die Mieterin im verlaufe der Miete das Kunstobjekt kaufen wollen, werden die bereits bezahlten Mietkosten angerechnet.
f) Ich behalte mir das Recht vor, ein vermietetes Kunstobjekt für eine Ausstellung herbeiziehen zu können. (Wird aber möglichst vermieden). In diesem Fall würde
g) die Miete für diese Zeit unterbrochen werden und nach der Ausstellung Fortgesetzt.
h) Die Mieterin, der Mieter hat das Vorrecht für den Ankauf.
i) Sollte eine Drittperson das Kunstobjekt während der Miete kaufen wollen und der Mieter verzichtet auf das Vorkaufsrecht, darf ich das Kunstobjekt verkaufen. In diesem Falle würde eine nicht in Anspruch genommene Miete zurückerstattet.
j) Die Kunstobjektmiete kann monatlich, halbjährlich oder pro Jahr einbezahlt werden
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k)Die Verpackungskosten und Versandkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wird das Kunstobjekt persönlich abgeholt, können diese Kosten eingespart werden.
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l)nach dreijährigem Mietverhältnis ist es mir möglich den Verkaufspreis neu zu definieren. Sie haben dann noch die Möglichkeit das Kunstobjekt zum Einstiegspreis zu erwerben. Verzichten sie darauf, gilt der neu angesetzte Preis.